Der Historische Rinderstall

Der große Stall wurde um 1880 erbaut. Somit fällt seine Bauzeit in eine größere Bauphase unter der Ägide von Philipp Conrad Graf zu Eulenburg, der ab 1875 den Mitteltrakt des Schlosses und das Teehaus errichten ließ. Wahrscheinlich existierte zuvor ein kleinerer Vorgängerstall am gleichen Standort des Rinderstalls. Der Platz vor dem Stall war als Wirtschaftshof spätestens seit der Barockzeit vorhanden.

 

Das Gebäude wird durch eine Brandmauer in zwei Teile gegliedert. Der der Kirche nähere Teil wurde im Erdgeschoss als Kuhstall und im Dachgeschoss als Strohlager genutzt. Der zweite Gebäudeteil fungierte im Dachgeschoss als Getreidelager. Im Erdgeschoss waren Getreidemühlen untergebracht. Vermutlich wurde früher das gesamte Erdgeschoss als Stall genutzt. Trotzdem könnte die Zweiteilung schon bei der Errichtung des Gebäudes vorgenommen worden sein. Der Dachüberstand diente wahrscheinlich als geschützter Freiplatz für Tiere. Der Bau besaß an den Schmalseiten vermutlich Ziergibel aus Backstein.

 

Heute ist die Fassade mit Spritzbeton überzogen, die Öffnungen sind nicht original.

Rückseite des Gebäudes im Jahr 2006
Geyger-Gemälde „Kuhstall des Fürsten Eulenburg“ von 1882

Offenbar war der Rinderstall so beeindruckend, dass ihm Ernst Moritz Geyger (1861–1941) als zwanzigjähriger Kunststudent ein Gemälde widmete. Geyger bekleidete eine Professur an der Dresdner Akademie und war Leiter des Kupferstich-Meisterateliers. 1895 ließ er sich bei Florenz nieder. Später wurde er Professor des Meisterateliers für Graphik an der Berliner Akademie der Künste. Als Geygers Hauptwerk in der Gattung der Malerei gilt das große Ölgemälde „Viehfütterung“ von 1885.

 

Der auffällige Schornstein am Rinderstall ist funktionslos und wurde nach einem ornithologischen Gutachten denkmalgerecht aufgestockt, um den Liebenberger Störchen ein Zuhause zu geben. Das Gebäude kann heutzutage für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden. Der historische Rinderstall auf Schloss und Gut Liebenberg ist ein eingetragenes Einzeldenkmal. Das gesamte Bestandsgebäude ist schützenswert, inklusive aller Ein- und Anbauten, auch denen aus der Zeit der DDR.

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